Dynamo-Berufung: Teilausschluss bleibt, Geldstrafe reduziert
Die SG Dynamo Dresden ist mit ihrer Berufung vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bund (DFB) gescheitert. Zwar wurde die Geldstrafe von 60.000 auf 40.000 reduziert, der Teilausschluss, der die Sperrung des gesamten K-Blocks beim nächsten Heimspiel betrifft, bleibt jedoch bestehen. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Zieht Dynamo vor das Schiedsgericht?
Laut der "Sächsischen Zeitung" könnte die SGD nun in dritter und letzter Instanz vor das Ständige Schiedsgericht ziehen. Dabei handelt es sich dann mehr um eine DFB-Instanz, sondern um ein Zivilgericht. Derweil betonte DFB-Richter Achim Späth: "Das Verfahren gegen Dynamo Dresden lief in vielen Medien unter falschem Titel, denn der Bullenkopf-Wurf macht nicht mal 20 Prozent des Strafmaßes aus. Entscheidend ist vielmehr, dass wir in einem Zeitraum von rund sechs Monaten effektiver Spielzeit fast 20-mal Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern hatten, von Pyrotechnik über das Abbrennen von Fan-Utensilien bis hin zu versuchten Einlassstürmen." Gerade im Fall des Bullenkopf-Wurfes habe Dynamo Dresden aber vorbildlich agiert, die Täter ermittelt und mit Stadionverboten belegt. "Deshalb wurde die Geldstrafe dafür von 20.000 auf 5.000 Euro reduziert. Darüber hinaus waren im Pokalspiel gegen RB Leipzig nicht alle Banner und Spruchbänder strafbar, weshalb die Gesamtgeldstrafe noch mal reduziert wurde", so Späth weiter.
Der Vorgeschichte: Am 7. November verhängte der DFB aufgrund von sechs Vorfällen, darunter der Bullenkopf-Wurf beim DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig am 20. August, eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro und widerrief ein Bewährungsurteil vom 15. Juli. Somit muss beim nächsten auf die Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel (derzeit Union Berlin, 5. Februar) der komplette Stehplatzplatz-Bereich mit den Blöcken K1 bis K5 geschlossen bleiben – 9.055 Fans wären betroffen.
"Fühlen uns im Stich gelassen"
Manager Michael Born äußerte sich in einer Mitteilung so: "Wir sind vom dem Urteil des Bundesgerichts enttäuscht und mit dem Ergebnis der Berufungsverhandlung alles andere als zufrieden. Wir halten das Urteil des Bundesgerichtes trotz der etwas geringeren Geldstrafe insbesondere aufgrund des Teilausschlusses mit seinen für uns negativen Folgen für unverhältnismäßig. Wir fühlen uns als Verein vom Verband in dieser Angelegenheit im Stich gelassen, weil wir in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsträgern alles in unserer Macht stehende tun, um die Sicherheit bei unseren Meisterschaftsspielen für alle Stadionbesucher zu gewährleisten. " Zudem kündigte er an: "Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung des DFB ab und werden einen Antrag stellen, den Zuschauerteilausschluss nicht zu den ersten drei Heimspielen der Rückrunde umzusetzen, da es sich dabei um Sicherheitsspiele handelt. Außerdem werden wir zeitnah zusammen mit unserem Anwalt und unseren Gremien darüber entscheiden, wie das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit darüber hinaus aussehen wird."