Karlsruher SC: Geisterspiel gegen Dresden - mit Ausnahmen

Drastische Strafe für den Karlsruher SC: Nach den Ausschreitungen beim Spiel in Stuttgart am 9. April hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den KSC zu einem Geisterspiel beim kommenden Heimspiel gegen Dynamo Dresden (Sonntag, 15:30 Uhr) verurteilt. Es gibt aber Ausnahmen.
Dynamo-Fans nicht vom Ausschluss betroffen
Wie der DFB mitteilte, sind Dauerkarteninhaber für Sitzplätze (nicht jedoch in den Bereichen B1 und B2), die in den Blöcken E1 und E2 unterzubringenden Gästefans (maximal 2.400) sowie VIP-Karteninhaber und Rollstuhlfahrer vom Ausschluss ausgenommen. Der Kartenvorverkauf für das Spiel muss mit sofortiger Wirkung gestoppt werden. "Die Vorfälle in Stuttgart waren von Umfang und Schwere so außergewöhnlich, dass auch die Sanktion eine außergewöhnliche sein muss. Es ist im Interesse des Wettbewerbs, dass die Strafe noch in dieser Saison vollstreckt werden kann", begründete Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil.
Beim Spiel in Stuttgart hatten etwa 150 KSC-Zuschauer zunächst vor Anpfiff den Block gestürmt und später durch zahlreiche und massive Pyro-Vergehen dafür gesorgt, dass die Begegnung in der 17. Minute für rund zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste und sich der Beginn der zweiten Halbzeit um etwa sechs Minuten verzögerte. Eine Gesundheitsgefährdung anderer Zuschauer und am Spiel Beteiligter sei dabei billigend in Kauf genommen worden, so der DFB.
Weitere Geldstrafe
Darüber hinaus erhält der KSC wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Spiel beim 1. FC Nürnberg am 31. März 2017 eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Der Verein hat das vom DFB-Kontrollausschuss in der mündlichen Verhandlung beantragte Urteil bereits akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.