1. FC Magdeburg in sechs Fällen zur Kasse gebeten - auch SVWW zahlt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat für das Fehlverhalten der Anhänger gleich sechs Strafen gegen den 1. FC Magdeburg ausgesprochen. Dadurch kommt eine Gesamtsummte von 64.000 Euro zustande. Auch der SV Wehen Wiesbaden muss zahlen.
Nicht nur Pyrotechnik beim FCM
Eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 64.000 Euro wird für den 1. FC Magdeburg fällig. Bis zu 21.260 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist. Wie die Höhe der Summe zustande gekommen ist? Verurteilt wurde der FCM gleich sechsmal. Im Zweitliga-Spiel gegen den Karlsruher SC (7. Oktober) wurden mindestens zehn Rauchtöpfe entzündet, wodurch sich der Anpfiff aufgrund der Rauchentwicklung um zwei Minuten verzögerte. Auch gegen die SV Elversberg (29. Oktober) wurden mindestens elf pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Hinzu kommen insgesamt 25 pyrotechnische Gegenstände im DFB-Pokalspiel gegen Holstein Kiel (1. November), sowie mindestens zehn Blinker und zehn Raketen in der Partie gegen den Hamburger SV (4. November). Auch hier wurde das Spiel aufgrund der starken Rauchentwicklung für zweieinhalb Minuten unterbrochen. Eine weitere Strafe folgt aufgrund der Tatsache, dass beim Spiel gegen Hansa Rostock (12. November) eine kleine Flasche in Richtung eines Rostocker Spielers geworfen wurde, einen Treffer gab es nicht. Zum Schluss wurde noch der Einsatz eines Bengalischen Feuers in der Partie gegen Fortuna Düsseldorf (5. Dezember) geahndet. Der FCM hat allen Urteilen zugestimmt.
SVWW zahlt für neun Rauchtöpfe
Zahlen muss auch der SV Wehen Wiesbaden - und zwar eine Einzelsumme von 5.400 Euro. Neun Rauchtöpfe wurden von Anhängern des SVWW im Spiel gegen den 1. FC Kaiserslautern abgebrannt, auch die Hessen können ein Drittel, also 1.800 Euro, in Maßnahmen investieren. Der SVWW hat dem Urteil ebenfalls zugestimmt.