3,5 Millionen Euro! Hertha verliert Rechtsstreit gegen Fredi Bobic
Hertha BSC befindet sich im Rechtsstreit mit Ex-Manager Fredi Bobic. Das Berliner Landgericht urteilte nun zugunsten des 52-Jährigen, dem nun eine Nachzahlung in Millionenhöhe vom Klub winkt. Allerdings kann der Hauptstadtklub noch in Berufung gehen. Grundlage für den Rechtsstreit ist eine außerordentlichen Kündigung des ehemaligen Sport-Geschäftsführers.
Abfindung plus ausstehende Gehälter
Im Januar erhielt Fredi Bobic die außerordentlichen Kündigung von Hertha BSC. Der Verein begründete seinerzeit, dass der Umgang des ehemaligen Sport-Geschäftsführers mit einem Reporter missfallen hatte. Außerdem kam der Verdacht auf, dass Bobic geheime Unterlagen des Vereins an Außenstehende weitergegeben haben soll - in diesem Fall Axel Hellmann, dem Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und damaligem Interimsgeschäftsführer der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Wie schon die ordentliche Kündigung im Februar, wurde nun allerdings auch die außerordentlichen Kündigung vom Berliner Landgericht zurückgewiesen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte Bobic eine festgelegte Abfindung plus ausstehende Gehälter einstreichen.
Hellmann und Bobic streiten Vorwürfe ab
Laut "Bild" handelt es sich dabei um eine Gesamtsumme von 3,5 Millionen Euro. Hertha BSC kann jedoch noch in Berufung gehen, fraglich ist die Aussicht auf Erfolg. Der verstorbene Hertha-Präsident Kay Bernstein hatte im September 2023 in einer eidesstattlichen Versicherung angegeben, dass Hellmann im Gespräch ihm gegenüber die Weitergabe von Informationen seitens Bobic bestätigt hatte. Bei der mündlichen Anhörung vor Gericht stritt Hellmann dies ab, auch Bobic selbst versicherte, keine vertraulichen Informationen an Außenstehende übergeben zu haben. Grundsätzlich soll es um ein Eckdatenpapier über die Zusammenarbeit der Berliner mit Investor "777 Partners" gehen. Das Landgericht kam nun offenbar zu dem Schluss, dass es keinen ausreichenden Verdacht für die Hertha gegeben habe, um den Vertrag mit Bobic außerordentlich zu kündigen. Die Urteilsbegründung steht allerdings noch aus.