VfB Stuttgart: Mündliche Verhandlung nach Einspruch terminiert

Der VfB Stuttgart startete denkbar schlecht aus der Corona-Zwangspause und ist schon heute Abend gegen den Hamburger SV unter Druck, die direkten Aufstiegsplätze aus den Augen zu verlieren. Die 1:2-Niederlage gegen Wiesbaden hat allerdings noch Nachwirkungen: Am 8. Juni verhandelt das DFB-Sportgericht den Einspruch der Schwaben gegen die Spielwertung.

Was bisher geschah

Im ersten Spiel nach dem Re-Start musste sich der vermeintliche Favorit aus Stuttgart dem SV Wehen Wiesbaden geschlagen geben. Der Abstiegskandidat profitierte dabei von einer Elfmeterentscheidung in der Nachspielzeit, die Philipp Tietz zum vielumjubelten Siegtreffer der Hessen nutzte. Auch Sicht der Stuttgarter war das Zustandekommen des Pfiffs per Videoassistent allerdinges ein "Skandal" - denn wie Sportdirektor Sven Mislintat kurz darauf vom Deutschen Fußball-Bund bestätigt wurde, lag keine "offensichtliche Fehlentscheidung" vor. Somit hätte der VAR nicht eingreifen sollen.

Verhandlung am 8. Juni

Der VfB legte fristgerecht einen Einspruch gegen die Spielwertung vor und das DFB-Sportgericht ist gefragt. Als Vorsitzender dieses Gerichts wird sich Hans E. Lorenz der Sache am 8. Juni in einer mündlichen Verhandlung annehmen. Grundlage dafür ist die Auffassung der Schwaben, dass der Pfiff von Schiedsrichter Sascha Stegemann nach Hinweis von Videoassistent Dr. Robert Kampka ein Regelverstoß gewesen sei. Dass sich der Unparteiische auf dem Feld überhaupt vom VAR beeinflussen ließ und erst dadurch auf Elfmeter entschied, ist grundsätzlich regulär und mit der Arbeit des Linienrichters zu vergleichen.

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