Hertha: Staatsanwaltschaft Salzburg erhebt Anklage gegen Gersbeck
Während des Sommertrainingslagers in Österreich war Marius Gersbeck in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt, in Folge derer er von Hertha bis auf Weiteres suspendiert wurde. Nun muss sich der Keeper vor Gericht verantworten. Wie sie in einer Pressemitteilung am Montag bekannt gab, erhebt die Staatsanwaltschaft Salzburg Anklage gegen den Hertha-Torhüter.
Anklage wegen schwerer Körperverletzung
Der genaue Wortlaut der Mitteilung: "Bei der Staatsanwaltschaft Salzburg war gegen einen Fußballspieler des deutschen Vereins Hertha BSC ein Ermittlungsverfahren anhängig. Nunmehr wurde Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung nach Paragraph 84 Abs. 4 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) beim Landesgericht Salzburg eingebracht."
Gersbeck wird vorgeworfen, während des Trainingslagers einen 22-Jährigen Österreicher ins Gesicht geschlagen und gegen den Oberkörper getreten zu haben. Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft soll Gersbeck dem Oper eine "Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom" zugefügt haben. Das Opfer musste im Krankenhaus behandelt werden und wurde anschließend für mehrere Wochen krankgeschrieben.
Gersbeck drohen bis zu fünf Jahre Haft
Weiter heißt es in der Mitteilung, dass "der Tatbestand der schweren Körperverletzung nach Paragraph 84 Abs 4 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht" ist. Gersbecks Attacke wird als "fahrlässige Körperverletzung" eingestuft.
In Österreich gibt es allerdings auch die Möglichkeit einer Diversion, die der Staatsanwaltschaft bei einem hinreichend geklärtem Sachverhalt ermöglicht, auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Angeklagte bekommt stattdessen das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme wie zum Beispiel gemeinnütziger Arbeit oder einer Zahlung an den österreichischen Staat zu unterwerfen. Dies hätte für den Beschuldigten den Vorteil, dass er im Anschluss nicht als vorbestraft gilt.
Gersbeck hat sich mit der Opferseite bereits auf eine Kompensationszahlung geeinigt, wodurch die zivilrechtlichen Ansprüche abgegolten sind. Der strafrechtliche Prozess ist für den 28. September angesetzt.
Hertha möchte sich nicht äußern
Wie es sportlich mit Gersbeck weitergeht, ist noch unklar. Hertha möchte sich derzeit nicht zu der Causa äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Gersbeck, der eigentlich als Nummer 2 eingeplant war, trainiert derzeit individuell auf dem Olympiagelände. Für den Fall, dass Gersbeck nicht in den Kader zurückkehren wird, müsste der Hauptstadtclub den Markt nach einer neuen erfahrenen Nummer 2 sondieren.