DFB-Sportgericht: FCK und SCP müssen 67.500 Euro zahlen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat drei Strafen gegen den 1. FC Kaiserslautern und den SC Paderborn 07 ausgesprochen. Insgesamt kommt eine Summe in Höhe von 67.500 Euro zustande.
FCK-Anhänger im Pokal auffällig
Im DFB-Pokal trafen die Roten Teufel im Oktober auf den 1. FC Köln. Der 3:2-Sieg gegen den Bundesligisten wurde auf den Rängen vom Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen begleitet. So wurden seitens der Lautrer Anhänger insgesamt 62 Bengalische Feuer und Blinker gezündet, was vor dem DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 37.200 Euro führt. Einen Anteil von bis zu 12.400 Euro kann der FCK für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen wäre.
Paderborn erhält zwei Strafen
Auch der SC Paderborn muss eine fünfstellige Summe zahlen, weil in der Partie gegen die SV Elversberg insgesamt fünf Rauchkörper und zehn Bengalische Feuer abgebrannt wurden, durch die Rauchentwicklung musste das Spiel für zwei Minuten unterbrochen werden. Vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit wurden weitere 22 Bengalischer Feuer gezündet, weshalb sich der Wiederanpfiff um zwei Minuten verzögerte. Zudem bestrafte das DFB-Sportgericht die Vorfälle im Pokalspiel gegen Bayer Leverkusen, bei denen sieben Bengalische Feuer und ein Böller seitens der Paderborner gezündet wurden. Insgesamt 30.300 Euro werden fällig, von denen die Ostwestfalen ebenfalls ein Drittel in Maßnahmen investieren darf. Der SCP stimmte dem Urteil bereits zu.