DFB-Sportgericht: FCM und Fürth müssen 58.350 Euro zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat erneut hohe Geldstrafen für das Abbrennen von Pyrotechnik verhängt. Insgesamt 58.350 Euro werden für den 1. FC Magdeburg und die SpVgg Greuther Fürth fällig.

Fürths Spiel zweimal unterbrochen

Ein Großteil des Urteils entfällt auf das Kleeblatt, dessen Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen den FC Schalke 04 auffällig wurden. Zehn Rauchstäbe wurden entzündet, woraufhin sich der Anpfiff um gut eineinhalb Minuten verzögerte. Anschließend brannten die Zuschauer 53 weitere pyrotechnische Gegenstände, sodass die Partie auch in der 46. Spielminute für etwa zwei Minuten unterbrochen werden musste. Das Strafmaß erstreckt sich auf 40.350 Euro, von denen die Fürther bis zu 13.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist.

Auch der 1. FC Magdeburg muss insgesamt 18.000 Euro zahlen, weil beim Zweitliga-Spiel gegen Greuther Fürth etwa 30 Bengalische Feuer entzündet wurden. Auch die Elbestädter können ein Drittel, also 6.000 Euro, in entsprechende Maßnahmen investieren. Beide Vereine stimmten ihren jeweiligen Urteilen bereits zu.

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