DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe gegen Sven Köhler
Mittelfeldspieler Sven Köhler erhält eine Geldstrafe vom DFB-Sportgericht. Damit wird ein unsportliches Verhalten gegenüber dem Unparteiischen sanktioniert.
Nach Platzverweis
Eintracht Braunschweig verlor die Partie in Ulm mit 1:3. In der Nachspielzeit der ersten Halbzeit erhielt Sven Köhler beim Stand von 0:2 die gelbe Karte, kurz nach dem Seitenwechsel dann die gelb-rote Karte wegen eines erneuten Foulspiels. Daraufhin habe sich der 27-Jährige unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter Richard Hempel geäußert, wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nun urteilt. Wegen dieses Vergehens wurde Köhler nachträglich zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Binnen 24 Stunden können Spieler und Verein Einspruch einlegen.