DFB-Sportgericht verhängt Geldstrafe gegen Sven Köhler

Mittelfeldspieler Sven Köhler erhält eine Geldstrafe vom DFB-Sportgericht. Damit wird ein unsportliches Verhalten gegenüber dem Unparteiischen sanktioniert.

Nach Platzverweis

Eintracht Braunschweig verlor die Partie in Ulm mit 1:3. In der Nachspielzeit der ersten Halbzeit erhielt Sven Köhler beim Stand von 0:2 die gelbe Karte, kurz nach dem Seitenwechsel dann die gelb-rote Karte wegen eines erneuten Foulspiels. Daraufhin habe sich der 27-Jährige unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter Richard Hempel geäußert, wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nun urteilt. Wegen dieses Vergehens wurde Köhler nachträglich zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Binnen 24 Stunden können Spieler und Verein Einspruch einlegen.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"