DFB-Pokal: Innenraumverbot für Rostocks Co-Trainer Ehlers
Das DFB-Sportgericht hat Rostocks Co-Trainer Uwe Ehlers wegen eines "unsportlichen Verhaltens" mit einem Innenraumverbot für das nächste DFB-Pokalspiel der Kogge und einer Geldstrafe von 1.000 Euro belegt. Das ist die Entscheidung zu Ehlers' Verhalten gegenüber dem Schiedsrichterteam nach dem Spiel beim 1. FC Nürnberg, das zunächst eine Rote Karte zur Folge hatte.
Ehlers mit unsportlichen Äußerungen
Nach dem knappen Pokal-Aus beim 1. FC Nürnberg war der Frust bei Spielern, Verantwortlichen und Fans des FC Hansa Rostock verständlicherweise groß. Co-Trainer Uwe Ehlers ließ sich jedoch nach der Niederlage zu unsportlichen Äußerungen gegenüber dem Schiedsrichtergespann verleiten. Schiedsrichter Arne Aarnink zeigte Ehlers daraufhin die Rote Karte. Das veranlasste eine Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss.
Nun steht das Urteil fest: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ehlers wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Pokalspiel der Hanseaten belegt. Darüber hinaus erhält er eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro. Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen verboten, sich für die Dauer des Spiels seiner Mannschaft im Innenraum aufzuhalten. Das Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. In dieser Zeit darf sich der Co-Trainer weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.