DFB-Sporgericht: Auch Holstein Kiel wegen Protestaktion verurteilt
Die Protestwellen gegen den Einstieg eines möglichen DFL-Investors ziehen weitere Konsequenzen vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach sich. So muss auch Holstein Kiel eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zahlen.
Überwiegend Flummis geworfen
Der potentielle Einstieg eines Investors war den Fußballfans deutschlandweit ein Dorn im Auge. Nach und nach verhängt das DFB-Sportgericht nun Urteile gegen die verschiedensten Protest-Aktionen, die in den Stadien zu sehen waren. Auch Holstein Kiel ist betroffen. Im Zweitliga-Spiel beim 1. FC Magdeburg wurden in der 48. Spielminute diverse Gegenstände aus dem Kieler Block auf den Rasen geworfen. Überwiegend handelte es sich dabei um Flummis.
Die Partie wurde daraufhin für knapp eine Minute unterbrochen, was eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro nach sich zieht. Bis zu 1.600 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen ist. Die KSV Holstein stimmte dem Urteil bereits zu.