DFB-Sportgericht: HSV, Hertha, Kiel und Paderborn müssen zahlen
Vier Vereine der 2. Bundesliga wurden vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für Vergehen zwischen Juli und September verurteilt. Insgesamt kommt dadurch eine Summe von 84.650 Euro zusammen.
Pyrotechnische Vorkommnisse in vier Fällen
Die größte Zahlung erfolgt vom Hamburger SV, der für den Einsatz von 57 Bengalischen Feuern in der Partie gegen Hannover 96 verurteilt wurde. Das ergibt eine Strafe von 34.200 Euro für den Verein, der ein Drittel - also 11.400 Euro - für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden darf, was dem DFB gegenüber nachzuweisen ist.
Gleich zwei Strafen erhielt Hertha BSC, wodurch sich die Strafe auf 28.950 Euro summiert. Zum einen muss der Hauptstadtklub für Vorkommnisse im Spiel gegen Magdeburg zahlen, weil zunächst 17 Bengalische Feuer in der 2. Spielminute gezündet wurden und das Spiel daraufhin für mehr als eine Minute unterbrochen werden musste. Daraufhin wurden 14 weitere Bengalische Feuer entfacht - und eine Strafe über 21.150 Euro wird fällig. Noch einmal 7.800 Euro kommen hinzu, weil in der Partie gegen Fortuna Düsseldorf gleich viermal während des Spiels insgesamt 13 pyrotechnische Gegenstände verbrannt wurden.
Insgesamt 21.000 Euro muss Holstein Kiel zahlen. Zu Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den FC Gütersloh wurden mindestens 30 Rauchtöpfe gezündet, im weiteren Spielverlauf folgten fünf Bengalische Feuer. Wie auch der HSV dürfen Hertha und Kiel ein Drittel der Summe investieren.
Paderborn zahlt für Feuerzeug
Verhältnismäßig glimpflich kommt der SC Paderborn 97 davon, der für den Wurf eines Feuerzeugs in der Partie gegen den 1. FC Kaiserslautern bestraft wurde. Die Ostwestfalen müssen 500 Euro zahlen. Alle Vereine stimmten ihren jeweiligen Urteilen bereits zu. In Summe kommen 84.650 Euro zusammen.