DFB-Sportgericht: Karlsruher SC muss 9.800 Euro zahlen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC zu einer Geldstrafe verurteilt. Aufgrund eines unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger muss der Klub insgesamt 9.800 Euro zahlen.
Wurfgegenstände und Pyrotechnik
In der Zweitliga-Partie gegen den VfL Osnabrück waren die Anhänger des Karlsruher SC auffällig geworden. Zum einen wurden diverse Gegenstände, insbesondere eine große Anzahl an Schokotalern, in der 59. Spielminute auf den Rasen geworfen. Daraufhin musste die Partie schon für knapp drei Minuten unterbrochen werden. Zum anderen wurden während des Spiels insgesamt acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, wie es im Urteil des DFB-Sportgerichts heißt. Eine Geldstrafe in Höhe von 9.800 Euro wird fällig, von welcher der KSC bis zu 3.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. Ein Nachweis gegenüber dem DFB wird fällig, der Klub hat das Urteil bereits akzeptiert.