DFB-Sportgericht: KSC und Jahn müssen 54.850 Euro zahlen

Zwei weitere Geldstrafen wurden vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängt. So müssen der Karlsruher SC und der SSV Jahn Regensburg gemeinsam eine Summe von 54.850 Euro zahlen.

Pyroeinsatz in der Relegation

Mindestens 67 Bengalische Feuer und ein Böller wurden während des Zweitliga-Spiels gegen Fortuna Düsseldorf von den Karlsruher Anhängern im Februar gezündet. Das ergibt eine Geldstrafe in Höhe von 48.300 Euro, wie das DFB-Sportgericht urteilt. Einen Betrag von bis zu 16.100 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was gegenüber dem DFB nachzuweisen wäre. Diesem Urteil hat der KSC bereits zugestimmt.

Im Falle des SSV Jahn Regensburg werden 6.550 Euro fällig. Im Hinspiel der Relegation wurde eine Papierbanderole von einem Regensburger auf das Spielfeld geworfen, im Rückspiel folgte das Abbrennen von insgesamt 17 Bengalischen Feuern sowie mindestens ein Becherwurf auf das Spielfeld. Auch die Regensburger können ein Drittel der Summe in Maßnahmen investieren, auch der Jahn hat dem Urteil bereits zugestimmt.

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