Einsatz von Pyrotechnik: VfL, FCK und FCM zu Geldstrafen verurteilt
Die Zweitligisten haben sich in die Winterpause verabschiedet. Drei Klubs werden vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) dennoch zur Kasse gebeten. Eine Gesamtstrafe in Höhe von 15.600 Euro wird fällig.
Pyrotechnik in drei Fällen
Den Großteil der Summe zahlt der VfL Osnabrück. Im Zweitliga-Spiel gegen den Hamburger SV wurde seitens der VfL-Anhänger zur Pyrotechnik gegriffen, vor und während der Partie wurden 13 Bengalische Feuer abgebrannt. Das DFB-Sportgericht verurteilt den Verein daher zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.800 Euro, von denen bis zu 2.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden können. Ein Nachweis gegenüber dem DFB ist nötig.
Weitere 7.200 Euro zahlt der 1. FC Kaiserslautern. Insgesamt zwölf Bengalische Fackeln und Rauchtöpfe wurden vor Anpfiff der Partie gegen den Karlsruher SC abgebrannt. Auch die Roten Teufel können ein Drittel der Summe - also 2.400 Euro - in Maßnahmen investieren. Auch der 1. FC Magdeburg muss zahlen, denn in der 84. Spielminute im Spiel gegen den SC Paderborn 07 wurde ein Blinker unter den FCM-Anhängern gezündet. Das ergibt eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, von denne der FCM ebenfalls 200 Euro investieren kann. Alle Vereine haben ihren jeweiligen Urteilen zugestimmt.