Hansa-Urteil gefallen: 150.000 Euro Geldstrafe und Auflagen vom DFB

Das Derby zwischen dem F.C. Hansa Rostock und dem FC St. Pauli am 22. Spieltag hatte hohe Wellen geschlagen, weil Anhänger der Ostseestädter erheblich über die Stränge geschlagen hatten. Die deutliche Kritik von Hansa-Boss Robert Marien folgte, die Fanszene räumte Fehler. Nun verurteilt das DFB-Sportgericht die Kogge zu einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro - und legt weitere Auflagen fest.

"Absolut asozial"

Während der Party, in der St. Pauli schon in der 26. Spielminute den späteren Siegtreffer erzielte, entstand ein Pyro-Chaos am Hamburger Millerntor. Verursacht von den Rostocker Anhängern. "Das ist absolut asozial", urteilte Hansa-Boss Robert Marien wenig später, ging dabei auch auf die Zerstörung von beiden Toilettenanlagen im Gästebereich ein - und die Tatsache, dass ein Ordner durch Keramikteile, die geworfen wurden, verletzt wurde. Auch in den Zügen randalierten die Gäste aus Rostock.

Dies führt vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nun insgesamt zu einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro, wie das Gremium in einer mündlichen Verhandlung festlegte. Einen Betrag von bis zu 50.000 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB gegenüber nachzuweisen ist. Die Fans haben ihrerseits Fehler eingeräumt und wollten dem Verein rund 10.000 Euro beisteuern. Auch die Hansa-Kogge hatte nach den Vorfällen erste Maßnahmen ergriffen - beispielsweise durch ein Choreo-Verbot.

Auflagen für Auswärtsspiele

Dazu gibt es mehrere Auflagen. So muss der F.C. Hansa Rostock in allen Auswärtsspielen der Hinrunde 2023/24 - sowohl in der Liga als auch im DFB-Pokal - mindestens "sechs eigene Ordner insbesondere zum Schutz der sanitären Anlagen mitnehmen". In allen Spielen beim FC St. Pauli gilt speziell diese Auflage sogar bis Ende der Saison 2024/25. Darüber hinaus dürfen Eintrittskarten für alle Partien gegen die Kiezkicker nur noch "an Rostocker Vereinsmitglieder im Einzelverkauf abgegeben werden". Die Hanseaten stimmten dem Urteil bereits zu.

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