Pyrotechnik beim SCP: Polizei ermittelt wegen Körperverletzung

Der Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen mehrt sich seit Jahren im deutschen Profifußball. Auch der SC Paderborn 07 spürt die finanziellen Konsequenzen. Ungewöhnlicherweise liegt nach dem letzten Spieltag eine direkte Anzeige wegen Körperverletzung gegen die vermeintlichen Übeltäter vor.

"Ein unrühmlicher Höhepunkt"

Polizeisprecher Michael Biermann teilte gegenüber der "Neuen Westfälischen" mit, dass die Polizei derzeit wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und wegen Körperverletzung ermittelt. Eine Anzeige liegt vor, wie aus dem Bericht hervorgeht. Seitens der Polizei heißt es, dass eine Frau wegen leichter Rauchgasvergiftung vom Rettungsdienst behandelt worden sei - und nun die Identifizierung der Einzelpersonen laufe, die maßgeblichen Anteil an einer Aktion mit pyrotechnischen Gegenständen hatte.

Dem SC Paderborn 07 zufolge mussten beim ersten Heimspiel der Saison gleich mehrere Fans medizinisch behandelt werden. "Ein unrühmlicher Höhepunkt", hielt Geschäftsführer Martin Hornberger fest, der darüber hinaus von einem Vorfall sprach, den "wir in dieser Form noch nicht in der Home-Deluxe-Arena hatten". Was war passiert? Eine Gruppierung der aktiven Fan-Szene feierte im Rahmen des ersten Heimspiels mit einer Choreografie und einem Banner - zusätzlich wurde Pyrotechnik abgebrannt. Gerade unter dem Banner kam es zur starken Rauchentwicklung und dadurch zu gesundheitlichen Beschwerden.

Positionierung gegen Pyrotechnik

Kritik gab es daraufhin am Verein, der Stadiongesellschaft und dem Sicherheitsdienst - zu untätig seien die Parteien geblieben. Dagegen wehrte sich Hornberger: "Die müssen ausbrennen, so unschön das ist", verwies der SCP-Geschäftsführer darauf, warum Feuerlöscher aufgrund der hohen Gradzahlen nicht zum Einsatz kamen. Der Verein habe über Stadiondurchsagen informiert, dass das Abbrennen von Pyrotechnik verboten ist und wehrt sich auch im Nachgang der Partie, indem sich die Ostwestfalen gegen das Abbrennen positionierten. Im Übrigen waren Choreografie und Banner von Verein, Polizei und Feuerwehr genehmigt worden. Die pyrotechnischen Gegenstände seien nicht Bestandteil gewesen.

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