Unsportliches Verhalten: DFB bittet Düsseldorf zur Kasse

Fortuna Düsseldorf muss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 13.300 Euro belegt. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nun festgelegt.

Gleich mehrere Vergehen gegen den FCK

Bereits am 21. Oktober vergangenen Jahres kam es beim Zweitligaspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern zu zwei Vergehen. Zunächst wurde Kaiserslauterns Spieler Ragnar Ache beim Torjubel in der 30. Minute von einer Plastikflasche am Kopf getroffen, woraufhin er zu Boden ging. Der Angreifer blieb unverletzt und konnte im Anschluss weiterspielen. Zudem warf ein Düsseldorfer Fan in der 51. Minute einen Böller in den Innenraum. Anschließend wurden noch zwei Bengalische Feuer im Heimblock gezündet.

Des Weiteren wurde auch bei der DFB-Pokal-Partie bei der SpVgg Unterhaching am 31. Oktober 2023 ein Bengalisches Feuer abgebrannt. Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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